Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von Senioren Bad Franken, Inhaber Marco Ott, im Bereich der Planung, Lieferung und Ausführung von barrierearmen Badumbauten und Teilumbauten. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Leistungsumfang und Leistungsabgrenzung
Senioren Bad Franken erbringt insbesondere folgende Leistungen: Umbau von Badewannen zu Duschen Umbau und Anpassung bestehender Duschen Teilumbauten im Bad Montage von Hilfsmitteln (z. B. Haltegriffe, Duschsitze) Beratung, Planung und Aufmaß Nicht Bestandteil der Leistungen sind insbesondere: Fliesenarbeiten Elektroarbeiten komplette Badneubauten oder Komplettsanierungen Die Arbeiten erfolgen sowohl im Bestand als auch im Neubau, soweit technisch und fachlich möglich.
3. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage gültig. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann per Unterschrift, per E-Mail, per Post oder per Fax erfolgen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei größeren Auftragswerten behalten wir uns vor, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
5. Förderungen und Pflegekassenzuschüsse
Der Auftraggeber bleibt stets alleiniger Vertragspartner von Senioren Bad Franken. Die Beantragung von Förderungen oder Zuschüssen (z. B. Pflegekasse, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) erfolgt grundsätzlich durch den Auftraggeber selbst. Senioren Bad Franken kann den Auftraggeber auf Wunsch unterstützend beraten, übernimmt jedoch keine Garantie für die Bewilligung oder die Höhe von Förderungen. Zahlungen der Pflegekasse erfolgen häufig zeitverzögert und haben keinen Einfluss auf die vereinbarten Zahlungsfristen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Rechnungsbeträge fristgerecht vorzustrecken. Eine Abtretung von Ansprüchen gegenüber der Pflegekasse kann im Einzelfall geprüft werden, es besteht jedoch kein Anspruch darauf.
5. Förderungen und Pflegekassenzuschüsse
Der Auftraggeber bleibt stets alleiniger Vertragspartner von Senioren Bad Franken. Die Beantragung von Förderungen oder Zuschüssen (z. B. Pflegekasse, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) erfolgt grundsätzlich durch den Auftraggeber selbst. Senioren Bad Franken kann den Auftraggeber auf Wunsch unterstützend beraten, übernimmt jedoch keine Garantie für die Bewilligung oder die Höhe von Förderungen. Zahlungen der Pflegekasse erfolgen häufig zeitverzögert und haben keinen Einfluss auf die vereinbarten Zahlungsfristen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Rechnungsbeträge fristgerecht vorzustrecken. Eine Abtretung von Ansprüchen gegenüber der Pflegekasse kann im Einzelfall geprüft werden, es besteht jedoch kein Anspruch darauf.
6. Termine und Ausführung
Vereinbarte Ausführungs- und Montageterminen gelten als verbindlich. Verzögerungen aufgrund von Lieferengpässen, Krankheit, höherer Gewalt oder sonstiger nicht von Senioren Bad Franken zu vertretender Umstände berechtigen zu einer angemessenen Terminverschiebung. Schadensersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen (z. B. Vermieter) sowie Zugänge zur Baustelle rechtzeitig vorliegen. Weiterhin hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsbereiche frei zugänglich sind.
8. Zusatzleistungen und Mehrkosten
Zusatzleistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, werden nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber ausgeführt und gesondert berechnet. Technisch notwendige Mehrarbeiten, die erst während der Ausführung erkennbar werden, berechtigen zur Anpassung des Preises.
9. Arbeiten im Bestand und Altbaurisiken
Umbauarbeiten erfolgen regelmäßig im Bestand. Trotz fachgerechter Planung können verdeckte Mängel (z. B. an Leitungen, Abdichtungen, Estrich oder Bausubstanz) erst während der Ausführung sichtbar werden. Solche Mängel sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots und können zusätzliche Kosten verursachen. Senioren Bad Franken ist berechtigt, Arbeiten zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn eine sichere oder fachgerechte Ausführung nicht möglich ist oder unvorhersehbare Risiken auftreten.
10. Haftung und Gewährleistung
Senioren Bad Franken haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Senioren Bad Franken nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für übliche Abnutzung, altersbedingte Materialzustände sowie bauartbedingte Einschränkungen im Bestand wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Foto- und Dokumentationsrechte
Zur Dokumentation der Leistungen sowie für Förderanträge dürfen Fotos der baulichen Situation angefertigt werden. Eine Nutzung von Fotos zu Werbe- oder Referenzzwecken (z. B. Website, Social Media) erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers auf einem separaten Formular.
12. Rücktritt und Stornierung
Tritt der Auftraggeber nach Vertragsschluss vom Auftrag zurück, ist Senioren Bad Franken berechtigt, die bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere Planungsleistungen, bereits bestelltes Material sowie angefallene Versand-, Handling- oder Stornokosten.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
