Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote, Verträge und Leistungen von SeniorenBad Franken, Inhaber Marco Ott, insbesondere im Bereich der Planung, Lieferung und Ausführung von barrierearmen Badumbauten, Teilumbauten und damit zusammenhängenden Arbeiten.
Auftraggeber können Verbraucher oder Unternehmer sein. Gegenüber Verbrauchern gelten zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften uneingeschränkt.
Individuelle Vereinbarungen zwischen SeniorenBad Franken und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Leistungsumfang und Leistungsabgrenzung
SeniorenBad Franken erbringt insbesondere Leistungen im Bereich:
Umbau von Badewannen zu Duschen
Umbau und Anpassung bestehender Duschen
barrierearme und altersgerechte Teilumbauten im Badezimmer
Montage von Sanitärobjekten und Hilfsmitteln Montage von Haltegriffen, Duschsitzen und vergleichbarer Ausstattung
Beratung, Planung und Aufmaß
Demontage, Abtransport und gegebenenfalls Verwertung oder Entsorgung bestehender Einrichtungen
Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ist das jeweilige Angebot beziehungsweise die individuelle Leistungsbeschreibung.
Fliesenarbeiten, Elektroarbeiten, umfangreiche Installationsarbeiten, komplette Badneubauten oder Komplettsanierungen sowie sonstige Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind, sind nicht Bestandteil des Auftrags.
SeniorenBad Franken ist berechtigt, zur Ausführung einzelner Leistungen geeignete Nachunternehmer oder Fachbetriebe einzusetzen.
Vertragspartner des Auftraggebers bleibt dabei SeniorenBad Franken, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote von SeniorenBad Franken können, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen angenommen werden.
Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, insbesondere durch Unterschrift, E-Mail oder eine andere Erklärung in Textform, zustande.
Nach Ablauf der angegebenen Gültigkeitsdauer kann das Angebot von SeniorenBad Franken erneut bestätigt oder bei zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen angepasst werden. Offensichtliche Schreib-, Rechen- oder Übertragungsfehler bleiben vorbehalten.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Zusätzliche Leistungen oder Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden nur nach entsprechender Vereinbarung zusätzlich berechnet.
Bei größeren Auftragswerten können angemessene Anzahlungen oder Abschlagszahlungen vereinbart werden. Diese werden im jeweiligen Angebot oder gesondert ausgewiesen. Schlussrechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 7 Tagen nach Zugang und nach Fälligkeit der Vergütung ohne Abzug zu bezahlen.
Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
5. Förderungen und Pflegekassenzuschüsse
Der Auftraggeber bleibt unabhängig von einer möglichen Förderung oder Kostenbeteiligung durch Dritte alleiniger Vertragspartner von SeniorenBad Franken.
Die Beantragung von Zuschüssen oder Fördermitteln, insbesondere für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen durch die Pflegekasse, erfolgt grundsätzlich durch den Auftraggeber. SeniorenBad Franken kann bei der Erstellung notwendiger Unterlagen und Formulierungen unterstützend tätig werden.
Eine Garantie für Bewilligung, Bearbeitungsdauer oder Höhe eines Zuschusses wird nicht übernommen.
Eine Ablehnung, Verzögerung oder geringere Bewilligung eines Zuschusses berührt die gegenüber SeniorenBad Franken bestehenden Zahlungspflichten nicht.
Eine direkte Abrechnung oder Abtretung gegenüber einer Pflegekasse oder einem sonstigen Kostenträger bedarf einer ausdrücklichen vorherigen Vereinbarung.
6. Ausführungs- und Montagentermine
Ausführungs- und Montagermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart oder bestätigt wurden. Sonstige Terminangaben stellen voraussichtliche Ausführungszeiträume dar.
Verzögerungen aufgrund von Umständen, die SeniorenBad Franken nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund von Lieferverzögerungen, nicht vorhersehbaren Materialengpässen, höherer Gewalt, Krankheit oder nicht rechtzeitig ausgeführten Vorleistungen Dritter, können zu einer angemessenen Verschiebung des Ausführungstermins führen.
SeniorenBad Franken informiert den Auftraggeber über wesentliche absehbare Verzögerungen.
Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bei von SeniorenBad Franken zu vertretenden Verzögerungen bleiben unberührt.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Arbeiten erforderlichen Zugänge zur Baustelle und zu den betroffenen Räumen möglich sind.
Arbeitsbereiche sind vor Beginn der Arbeiten soweit zumutbar von persönlichen Gegenständen freizuräumen.
Der Auftraggeber hat erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen, insbesondere von Eigentümern oder Vermietern, rechtzeitig einzuholen.
Soweit für die Arbeiten erforderlich und am Objekt vorhanden, sind übliche Anschlüsse für Strom und Wasser zugänglich zu halten.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können nach vorheriger Information und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich berechnet werden.
8. Änderungen, Zusatzleistungen und unvorhersehbare Mehrarbeiten
Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Auftrags sind und auf Wunsch des Auftraggebers zusätzlich ausgeführt werden, werden gesondert vereinbart und berechnet.
Bei Arbeiten im Bestand können sich erst nach Demontage oder Öffnung vorhandener Bauteile Umstände zeigen, die bei Angebotserstellung trotz üblicher Prüfung nicht erkennbar waren. Hierzu können insbesondere verdeckte Schäden, mangelhafte oder nicht fachgerechte Vorarbeiten, beschädigte Leitungen, unzureichende Abdichtungen, Schäden an Estrich oder Bausubstanz sowie unerwartete bauliche Gegebenheiten gehören.
Werden dadurch zusätzliche Arbeiten erforderlich, informiert SeniorenBad Franken den Auftraggeber und stimmt das weitere Vorgehen sowie gegebenenfalls entstehende Mehrkosten mit ihm ab. Soweit eine sichere oder fachgerechte Fortsetzung ohne weitere Maßnahmen nicht möglich ist, kann die Ausführung bis zur Klärung unterbrochen werden.
Gesetzliche Regelungen über Änderungen des vereinbarten Werkerfolgs und notwendige Änderungen bleiben unberührt.
9. Arbeiten im Bestand
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Umbauarbeiten im Bestand mit besonderen, vor Beginn der Arbeiten teilweise nicht erkennbaren Risiken verbunden sein können.
SeniorenBad Franken haftet nicht für bereits vorhandene Mängel, Vorschäden oder nicht fachgerecht ausgeführte Vorleistungen Dritter, soweit diese nicht durch SeniorenBad Franken verursacht wurden.
Bestehende Bauteile und Installationen, die nicht Gegenstand des vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden nicht allein dadurch Bestandteil der geschuldeten Leistung, dass sie sich im unmittelbaren Arbeitsbereich befinden.
Gesetzliche Prüf-, Hinweis- und Gewährleistungspflichten von SeniorenBad Franken bleiben hiervon unberührt.
10. Ausgebaute Bauteile, Sanitärobjekte und Materialien
Soweit im Rahmen des vereinbarten Auftrags vorhandene Bauteile, Sanitärobjekte, Armaturen, Duschabtrennungen oder sonstige Gegenstände demontiert und von SeniorenBad Franken abtransportiert werden sollen, werden diese mit der Übergabe beziehungsweise Übernahme durch SeniorenBad Franken unentgeltlich an SeniorenBad Franken übereignet, sofern nicht vor Beginn der Demontage ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Dies gilt nur, soweit der Auftraggeber Eigentümer der betreffenden Gegenstände oder anderweitig zu deren Übertragung berechtigt ist.
SeniorenBad Franken ist berechtigt, übernommene Gegenstände nach eigenem Ermessen einer fachgerechten Entsorgung, Wiederverwendung, Aufbereitung oder Verwertung zuzuführen.
Möchte der Auftraggeber bestimmte ausgebaute Gegenstände behalten, muss er SeniorenBad Franken hierüber spätestens vor deren Demontage informieren.
11. Abnahme und Mängelrechte
Nach Fertigstellung der vereinbarten Werkleistung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung vertragsgemäß hergestellt wurde.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Festgestellte Mängel sollen SeniorenBad Franken möglichst zeitnah mitgeteilt werden, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung erfolgen kann.
Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Mängelrechte.
Keine Mängelansprüche bestehen hinsichtlich solcher bereits vorhandenen Mängel oder Schäden, die nicht durch die Arbeiten von SeniorenBad Franken verursacht wurden.
12. Foto-, Baudokumentation und Referenzaufnahmen
SeniorenBad Franken ist berechtigt, im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags Fotoaufnahmen der von den Arbeiten betroffenen Bereiche anzufertigen.
Dies umfasst insbesondere Aufnahmen des Zustands vor Beginn der Arbeiten, des Baufortschritts sowie des fertiggestellten Umbaus.
Die Aufnahmen dürfen zur Dokumentation der ausgeführten Leistungen sowie in anonymisierter Form als Vorher-/Nachher-Dokumentation und zu Referenz- und Werbezwecken von SeniorenBad Franken verwendet und veröffentlicht werden, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, Unternehmensprofilen, digitalen Medien und eigenen Werbematerialien.
Bei einer Veröffentlichung werden Personen, Namen, Anschriften, Kennzeichen, persönliche Unterlagen und sonstige private Gegenstände oder Merkmale, durch die der Auftraggeber, Bewohner oder das konkrete Objekt identifiziert werden könnten, nicht veröffentlicht beziehungsweise vor Veröffentlichung entfernt, unkenntlich gemacht oder retuschiert.
Die veröffentlichten Aufnahmen sollen ausschließlich die bauliche Situation und die von SeniorenBad Franken ausgeführten Arbeiten darstellen.
Eine Veröffentlichung von Bildern, auf denen Personen erkennbar sind oder eine Zuordnung zu einer bestimmten Person oder einem bestimmten Haushalt möglich ist, erfolgt nur mit einer hierfür erforderlichen gesonderten Einwilligung.
Der Auftraggeber kann SeniorenBad Franken vor Beginn der Arbeiten mitteilen, wenn aus besonderen Gründen keine Referenzaufnahmen des Objekts veröffentlicht werden sollen.
13. Haftung
SeniorenBad Franken haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet SeniorenBad Franken auch bei einfacher Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SeniorenBad Franken außerdem bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für Schäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von SeniorenBad Franken.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
14. Kündigung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann einen Werkvertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bis zur Fertigstellung kündigen.
Erfolgt eine solche Kündigung, kann SeniorenBad Franken die gesetzlich vorgesehene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergebende Vergütung für noch nicht ausgeführte Leistungen verlangen. Ersparte Aufwendungen sowie anderweitiger oder böswillig unterlassener Erwerb werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen angerechnet.
Bereits speziell für den Auftrag bestellte oder angefertigte Materialien, nicht stornierbare Lieferungen sowie entstandene Planungs-, Liefer-, Versand-, Rückgabe- oder Stornokosten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
Ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht eines Verbrauchers bleibt hiervon unberührt.
15. Widerrufsrecht für Verbraucher
Soweit dem Auftraggeber als Verbraucher aufgrund der Art des Vertragsschlusses ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird er hierüber gesondert entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen informiert. Soll mit der Ausführung der vereinbarten Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist begonnen werden, wird eine hierfür erforderliche Erklärung gesondert eingeholt.
Die gesetzlichen Vorschriften über Widerrufsrecht, Wertersatz und ein mögliches Erlöschen des Widerrufsrechts bleiben unberührt.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
Individuelle Vereinbarungen und ausdrücklich getroffene Absprachen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, richtet sich der Inhalt des Vertrags insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen wird hiervon grundsätzlich nicht berührt.
