Pflegekassenzuschuss für den Badumbau

Sie haben einen Pflegegrad und möchten Ihr Bad sicherer machen?

⭐ Bis zu 4.180 € Zuschuss bei Pflegegrad möglich.

⭐ Wir prüfen vor Ort, welche Maßnahme sinnvoll ist und wie der Zuschuss genutzt werden kann.

Illustration eines barrierearmen Badezimmers mit Duschsitz, Haltegriff und Unterlagen zur finanziellen Förderung.

Gewusst?

Badumbauten wie eine gut zugängliche Dusche,
Haltegriffe oder rutschhemmende Lösungen können als
wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschusst werden.

Pflegekassenzuschuss – Bis zu 4.180 € für Ihren Badumbau

Wer einen Pflegegrad (1–5) hat, kann bei der Pflegekasse einen Zuschuss für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen – dazu gehören auch Bad­umbaumaßnahmen wie „Wanne raus, Dusche rein“, der Einbau von Haltegriffen oder rutschhemmenden Böden.

Aktuell beträgt der Zuschuss bis zu 4.180 € pro Maßnahme und pro pflegebedürftiger Person. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, können die Beträge sogar addiert werden – z. B. Ehepaar mit zwei Pflegegraden → bis zu 8.360 €, Pflege-WG entsprechend mehr.

Was wird gefördert?

• Umbau Badewanne zur bodengleichen Dusche
• Verbreiterung von Zugängen, Schiebetüren
• rutschhemmende Bodenbeläge
• Halte- und Stützgriffe
• Sitzmöglichkeiten in der Dusche
• Anpassungen, die Stürze vermeiden und die Pflege erleichtern

Voraussetzungen in Kürze

• Es liegt ein Pflegegrad 1-5 vor
• Die Maßnahme verbessert das Wohnumfeld, erleichtert die Pflege oder fördert die Selbstständigkeit
• Antrag VOR Auftragsvergabe stellen (ganz wichtig!)

Unsere Unterstützung

• Auswahl einer sinnvollen, förderfähigen Lösung
• Erstellung eines kostenlosen, förderfähigen Angebots
• Formulierung und Zusammenstellung der Unterlagen für die Pflegekasse

KfW-Förderung: Aktuelle Lage (Stand 08/2026)

Auch die KfW unterstützt Maßnahmen, mit denen Barrieren im eigenen Zuhause reduziert werden. Dazu können beispielsweise der Umbau des Badezimmers oder der Einbau einer bodengleichen bzw. barrierearmen Dusche gehören.

Über das Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)” wurden einzelne Maßnahmen mit 10 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Bei umfassenderen Umbauten zum Standard „Altersgerechtes Haus“ war eine Förderung von 12,5 % möglich.

Aktueller Stand August 2026:
Die für 2026 bereitgestellten Fördermittel für den KfW-Zuschuss 455-B sind aufgrund der hohen Nachfrage bereits ausgeschöpft. Neue Anträge können derzeit nicht gestellt werden.

Bereits eingereichte Anträge werden weiterhin bearbeitet. Wurde die Förderung bereits zugesagt, ist der entsprechende Zuschuss reserviert.
Die KfW weist darauf hin, dass 2027 eine erneute Antragstellung möglich werden könnte, sofern wieder Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen bereitgestellt werden.

Alternative: KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“
Weiterhin verfügbar ist der Förderkredit „Altersgerecht Umbauen (159)”.
Damit können Maßnahmen zur Barrierereduzierung mit einem Kredit von bis zu 50.000 € je Wohneinheit finanziert werden.
Förderfähig können unter anderem Maßnahmen im Badezimmer, der Abbau von Schwellen, die Anpassung von Bewegungsflächen sowie weitere barrierereduzierende Umbauten sein.

Zusätzliche Förderungen in Bayern und Baden-Württemberg

Neben der Pflegekasse und den KfW-Programmen können je nach Wohnort und persönlicher Situation weitere regionale Fördermöglichkeiten für einen barrierearmen oder behindertengerechten Badumbau infrage kommen.

In Bayern fördert der Freistaat die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 € je Wohnung. Förderfähig können beispielsweise bodengleiche Duschen, Stütz- und Haltesysteme sowie weitere Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sein. Voraussetzung sind unter anderem bestimmte Einkommensgrenzen; die Förderung ist zudem von den verfügbaren Haushaltsmitteln abhängig.

In Baden-Württemberg sowie auf kommunaler Ebene können ebenfalls Fördermöglichkeiten für barrierefreies bzw. altersgerechtes Wohnen bestehen. Art und Höhe der Förderung hängen jedoch stärker vom jeweiligen Programm, Wohnort und den persönlichen Voraussetzungen ab.

Darüber hinaus lohnt sich in beiden Bundesländern eine Prüfung regionaler Angebote von Städten, Landkreisen, Kommunen oder Stiftungen.

Wichtig:

Die meisten Programme müssen vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.
Wir helfen gerne dabei, rechtzeitig die richtigen Anträge zu stellen.

SeniorenBad Franken prüft Ihre Zuschusschancen

Kostenloses Telefonat oder Vor-Ort-Termin
Wir besprechen Ihre Situation, Pflegegrad, Wohnsituation und Wünsche.

Förder-Check
Wir prüfen, ob der Pflegekassenzuschuss möglich ist und ob sich zusätzlich Programme in Bayern oder ein KfW-Kredit lohnt.

Unterstützung bei Antrag & Umsetzung
Sie erhalten ein verständliches Angebot, auf Wunsch Textvorschläge für den Antrag und Begleitung bis zur Entscheidung der Kasse.

So wird aus einem komplizierten Formular-Thema ein klarer Plan – und Ihr neues, sicheres Bad rückt ein großes Stück näher.